Allgemeine Geschäftsbedingungen

PRÄAMBEL

Frau Diana Lueger Trainings und Ausbildung, sowie Seminare. (im Folgenden „Veranstalterin“) bieten die Durchführung von Seminaren, Retreats, Workshops, Präsentations- und Kommunikationstrainings, Mentaltrainings und Meditation (im Folgenden gemeinsam „Seminare“) an eine durch die Veranstalterin ausgewählte Anzahl an TeilnehmerInnen (im Folgenden „TeilnehmerInnen“) an.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Anmeldung zu den Seminaren und deren Durchführung durch die Veranstalterin, unabhängig vom Veranstaltungsort der gebuchten Seminare.

1.2. Die Veranstalterin ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Seminare gemäß der Beschreibung auf den Websites bepresent.pro und thechange.vision.

1.3. Die Veranstalterin ist keine Reiseveranstalterin und keine Reisevermittlerin, insbesondere auch nicht im Sinne des Pauschalreisegesetzes (PRG) oder der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994). Die Veranstalterin bietet ausschließlich Seminare, nicht jedoch den Transfer zu den Seminaren, die Unterkunft während der Seminare oder sonstige mit den Seminaren zusammenhängende (touristische) Leistungen, an.

1.4. Anfahrtskosten, Unterkunft und sonstige mit den Seminaren zusammenhängende Leistungen sind von den TeilnehmerInnen selbst und separat zu den Seminaren zu tragen.

2. GRUNDSÄTZLICHE REGELN

2.1. Um an den Seminaren teilnehmen zu können, ist es nötig, dafür vorab online oder per E-Mail innerhalb der dafür vorgesehenen Frist mit der Veranstalterin in Kontakt zu treten. Details dazu sind Punkt 3 dieser AGB zu entnehmen.

2.2. Die Teilnahme an den Seminaren darf nur im gesunden Zustand erfolgen. Details dazu sind Punkt 5 dieser AGB zu entnehmen.

2.3. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von den Seminaren wird die dafür entrichtete Gebühr einbehalten. Es besteht weder ein Recht auf Rückerstattung noch auf Rücktritt vom Vertrag. Details dazu sind Punkt 7 dieser AGB zu entnehmen.

2.4. Bei den Seminaren wird von den TeilnehmerInnen erwartet, dass sie sich an die Hausregeln der von den TeilnehmerInnen separat gebuchten jeweiligen Unterkunft halten.

2.5 Online Regelungen

Ich zeichne alle Zoom Calls nach der Begrüßung auf. (Meinen Bildschirm mit mir drauf) Solltest du damit nicht einverstanden sein, schalte bitte dein Video eigenverantwortlich aus oder informiere mich.

Mit dem Klick auf den Zoom Link bestätigst du, dass du damit einverstanden bist. Solltest du teilnehmen wollen, ohne dabei aufgezeichnet zu werden, liegt es in deiner Verantwortung, deine Kamera und dein Mikro rechtzeitig für die Dauer des Calls zu deaktivieren.
Dein Mikro ist nach der Begrüßung bitte auszuschalten damit es keine Störgeräusche gibt. Bitte log Dich nicht später als zum Unterrichts -Start ein.
Für Wortmeldungen und Fragen kannst Du selbstverständlich das „Zoom Hand hoch“ Zeichen geben und dein Mikro einschalten.
Bitte schaffe vor dem Call die Voraussetzungen und installiere kostenfrei die Zoom Software. Wenn Du Freunde zu The Change einladen möchtest freue ich mich, gib mir aber bitte vorab bescheid damit ich die Person ausreichend kennenlernen kann und die Bezahl- und Anmeldeabwicklung sowie der allgemeine und Gesundheitszustand geklärt ist.

3. ANMELDUNG, VERTRAGSABSCHLUSS UND ZAHLUNG

3.1. Um an den Seminaren teilnehmen zu können, ist es nötig, dafür vorab online oder per E-Mail innerhalb der dafür vorgesehenen Frist mit der Veranstalterin in Kontakt zu treten. Die TeilnehmerInnen werden im Anschluss daran von der Veranstalterin zurückgerufen und ihnen bei beiderseitigem Interesse ein Angebot für das gewünschte Seminar unterbreitet. Über dieses Angebot erhalten die TeilnehmerInnen im Anschluss an den Rückruf eine schriftliche Bestätigung, welches die TeilnehmerInnen in der dafür vorgesehenen Frist annehmen können. Nach Vertragsschluss erhalten die TeilnehmerInnen außerdem eine schriftliche Bestätigung des geschlossenen Vertrags.

3.2. Die Veranstalterin hält sich jedoch frei, Anfragen der TeilnehmerInnen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an den Seminaren. Kann eine Anfrage nicht berücksichtigt werden, so wird dies den TeilnehmerInnen unverzüglich mitgeteilt.

3.3. Die auf den Websites bepresent.pro oder thechange.vision verfügbare Beschreibung der Seminare stellt kein rechtlich bindendes Angebot der Veranstalterin dar. Ein rechtlich bindendes Angebot der Veranstalterin erfolgt – entsprechend Punkt 3.1. dieser AGB – erst nach erfolgter Anfrage und Rückruf durch die Veranstalterin.

3.4. Für Rückfragen und genauere Auskünfte bezüglich der Seminare steht die Veranstalterin gerne unter der Telefonnummer [•] zur Verfügung. Nota bene: Ein solches Telefonat dient ausschließlich Informationszwecken über die Seminare. Ein Anspruch auf Teilnahme an den Seminaren kann daraus nicht abgeleitet werden.

3.5. Mit Buchung des Seminare ist sofort eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Entgelts zu tätigen, die restlichen 50% sind spätestens 3 Monate nach der Buchung und jedenfalls vor Beginn des Seminars fällig, gerechnet ab dem Tag an dem die Buchungsbestätigung der Veranstalterin erfolgte.

3.6. Die Veranstalterin behält sich vor, bis zum Ende der Seminare eine Kaution von € 250 pro Person einzubehalten. Diese Kaution ist zu Beginn des Seminare von allen TeilnehmerInnen in bar zu leisten und wird, sofern der Veranstalterin keine Schäden entstanden sind, am Ende des Seminare wieder rückerstattet.

4. BEGINN DES SEMINARE

Durch die anfallenden Kosten der Seminare und allenfalls erforderliche Absprachen mit Dritten kann sich eine längere Dauer zwischen der Anmeldung und der Abhaltung der Seminare als bei vergleichbaren Veranstaltungen anderer Anbieter ergeben. Je nach Verfügbarkeit und Buchungslage beträgt die Dauer zwischen der Anmeldung und dem tatsächlichem Stattfinden des jeweiligen Seminars rund bis zu zwei Jahre.

5. RECHTE UND PFLICHTEN DER TEILNEHMERINNEN

5.1. Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Änderungen sind der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.

5.2. Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren ist, dass die TeilnehmerInnen in der Lage sind, die Teilnahme an den jeweiligen Einheiten der Seminare, insbesondere den Yogastunden und Coachings, in eigener Verantwortung zu treffen.

5.3. Die Teilnahme an den Seminaren setzt eine gesunde psychische und physische Belastbarkeit voraus und erfolgt auf eigenes Risiko. Sollten sich die TeilnehmerInnen in ärztlicher, psychotherapeutischer oder vergleichbarer Behandlung befinden oder sonst über die eigene Gesundheit oder Fähigkeit an der Teilnahme des Seminars Zweifel bestehen, sind sie verpflichtet, die Teilnahme dementsprechend mit der Veranstalterin und den von ihr eingesetzten Personen abzusprechen.

5.4. Es besteht kein Anspruch der TeilnehmerInnen auf Durchführung des Seminare durch die Veranstalterin oder von ihr eingesetzten Dritten. Die Veranstalterin behält sich vor, im Falle eines kurzfristigen und unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson für Yoga (inklusive ihrer selbst) oder sonstiger Dritter Ersatzpersonen für das Seminar zu stellen. Der Austausch der Lehrperson oder sonstiger Dritter berechtigt die TeilnehmerInnen nicht zum Rücktritt des Vertrags.

6. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERANSTALTERIN

6.1. Der Umfang der von der Veranstalterin zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Organisation und Durchführung der Seminare. Darin enthalten sind jene Leistungen, die in der Beschreibung angeführt und den Websites bepresent.pro oder thechange.vision zu entnehmen sind.

6.2. Die Veranstalterin ist auch nach Vertragsschluss berechtigt, den Ablauf oder Inhalt der Seminare geringfügig abzuändern, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter der Seminare nicht verändert werden.

6.3. Die Mindestteilnehmeranzahl beträgt zwei Personen für die Abhaltung der Seminare. Die Veranstalterin verpflichtet sich, die TeilnehmerInnen bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Seminars über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl zu informieren. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.

7. KEIN RÜCKTRITTSRECHT UND KEIN RECHT AUF STORNIERUNG

7.1. Die TeilnehmerInnen haben kein Rücktrittsrecht aus welchem Grunde auch immer, insbesondere nicht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), weil die Veranstalterin Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringt, für die ein bestimmter Zeitraum oder Zeitpunkt vorgesehen ist und daher gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG das Rücktrittsrecht des § 11 FAGG nicht zur Anwendung gelangt.

7.2. Da einzelne Einheiten der Seminare, insbesondere die Yogastunden, auch während des Seminars relativ kurzfristig buchbar sind und das Entgelt für die Seminare auch deren Vorfinanzierung dient, gibt es keine Stornierungsmöglichkeit. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7.3. Sollte es nach erfolgter Zahlung aus wichtigen Gründen dennoch nicht möglich sein am Seminar teilzunehmen, so kann in Absprache mit und nach Zustimmung der Veranstalterin eine Ersatzperson bestellt werden.

8. FORCE MAJEURE

8.1. Wird die Durchführung des Seminars durch Zufall oder höhere Gewalt, wie insbesondere durch Naturkatastrophen oder Krieg, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die TeilnehmerInnen als auch die Veranstalterin den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

9.1. Die Veranstalterin verpflichtet sich, die Seminare nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Seminare gibt es nicht. Eine diesbezügliche Haftung wird ausgeschlossen. Die Veranstalterin haftet auch nicht für Fremdleistungen Dritter.

9.2. Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt in Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen und unter Ausschluss jeglicher Haftung vonseiten der Veranstalterin. Die TeilnehmerInnen bestätigen mit der Anmeldung zum Seminar, selbstverantwortlich zu handeln und die Veranstalterin von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Die TeilnehmerInnen erkennen an, für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

9.3. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für allfällige Verletzungen und/oder gesundheitlich nachteilige Folgen während der Seminare oder bei der An- und Abreise zu und von den Seminaren.

9.4. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für zu dem Seminar mitgebrachte Wertgegenstände oder sonstiges Eigentum der TeilnehmerInnen.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen teilweise oder zur Gänze unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

11. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

11.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den ersten Wiener Gemeindebezirk vereinbart.

11.2. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Normen des IPRG sowie des UN-Kaufrechts.

 

TRAININGS VERTRAG

Zwischen

Frau Diana Lueger

(Salierigass4, 1180 Wien, +43 6991 5960 375, office@thechange.vision]

(im Folgenden „Trainerin“ genannt)

und

……………………..

[Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse]
(im Folgenden „Coachee“ genannt)

(TrainerIn und Coachee gemeinsam auch als „Trainingspartner“ bezeichnet)

 

wird nachstehende

Trainings-VEREINBARUNG

abgeschlossen wie folgt:

1.     ALLGEMEINES 

1.1     Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel des Trainings
und der Ausbildung werden zwischen Trainerin und Coachee gemeinsam im Rahmen einer
Auftragsklärung festgelegt und im Angebot des Trainings, welches einen
integrierenden Bestandteil der Vertragsbeziehung bildet, festgehalten
. Weitere
Vereinbarungen sind für die Trainerin nur verbindlich, wenn diese von ihm schriftlich
bestätigt werden. Sonstige Nebenabreden bestehen nicht oder verlieren mit Unterfertigung
dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit.

1.2     Die mit dem/der Coachee abgeschlossene Vereinbarung
ist ein Dienstleistungsvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Gegenstand der Vereinbarung ist daher die Erbringung der
vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

1.3     Diese Vereinbarung bildet nach Buchung
eines der Angebote durch den/die Coachee einen integrierten Bestandteil der
Vertragsbeziehung.

2.     VERTRAGSABSCHLUSS 

2.1     Mit der Beauftragung von Trainings-Leistungen
durch den/die Coachee (mündliche oder schriftliche Buchung eines Training-Pakets,
Anmeldung zu einem Live od Online Kurs, Seminar, Ausbildung oder Workshop, live
Session, Event live oder via Online-Formular, schriftliche Buchung eines
Trainings, Workshops oder Kurses, usw. – auch per E-Mail) ist ein verbindlicher
Vertrag zustande gekommen. Das Zustandekommen des Vertrages wird von der Trainerin
schriftlich (per E-Mail) bestätigt (Auftragsbestätigung).

3.     HONORARANSPRUCH

3.1     Für Trainings- und Beratungsleistungen
werden die Honorare gemäß Angebot berechnet. Findet das Training bzw. die Ausbildung,
Seminar außerhalb Wiens statt – dies setzt die ausdrückliche Zustimmung der Trainerin
voraus –, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

3.2     Das Honorar ist, wenn nichts anders vereinbart
wurde, in zwei Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung in der Höhe von
50% des Gesamtbruttobetrages gemäß Angebot ist innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter
Auftragsbestätigung, jedenfalls aber vor Beginn der Trainings-Leistungen, ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Die zweite Teilzahlung in der Höhe von 50% des restlichen
Gesamtbruttobetrages ist bis 72 Stunden vor Ende der letzten Trainings-Session
fällig, wobei die letzte Trainings-Session erst nach vollständigem Erlag des
Honorars stattfindet.

3.3     Bei nicht erfolgter Vorabzahlung des Teilbetrages
können der Training-Beginn oder die Ausbildungs-Sitzungen von der Trainerin
ausgesetzt werden, bis der Eingang der Zahlung erfolgt ist. Bei Nichtzahlung
steht es der Trainerin frei, vom Angebot bzw. der Trainings-Vereinbarung
zurückzutreten. Bereits erfolgte Zahlungen, einschließlich einer Anzahlung für
ein Trainings-Paket, werden nicht zurückerstattet, auch dann nicht, wenn
der/die Coachee die Sitzungen nicht wahrnimmt oder ohne vorherige Absage
ausfallen lässt. Zu den konkreten Ansprüchen der Trainerin bei
Vertragsrücktritt aus Gründen, die in der Sphäre des/der Coachee liegen, siehe
Punkt 5.1 dieser Vereinbarung.

3.4     Solange keine Kostenzusage von anderer
Stelle vorliegt, gilt der/die Coachee als Schuldner des Trainer-Honorars.

3.5     Eine Aufrechnung mit dem Honorar der
Trainerin ist nur dann zulässig, wenn die Ansprüche des/der Coachee von der
Trainerin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

4.     ABSAGEN UND TERMINVERSCHIEBUNGEN

4.1     Die zwischen den Trainingspartnern vereinbarten
Termine sind verbindlich. Die Trainingstermine finden grundsätzlich am vorab
vereinbarten Ort statt. Der/Die Coachee ist dafür verantwortlich, von ihm/ihr
zu vertretende Absagen und Terminverschiebungen der Trainerin ehestmöglich,
jedenfalls aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, mitzuteilen und für das
Nachholen von versäumten Terminen zu sorgen.

4.2     Wird ein Termin seitens des/der Coachee aus
Gründen, die in der Sphäre des/der Coachee liegen, mehr als zwei Mal
verschoben, behält sich die Trainerin  das Recht vor, den Vertrag vorzeitig zu
beenden. Bei vorzeitiger Beendigung wird eine Stornogebühr in Höhe des noch
ausstehenden Honorars fällig.

4.3     Die Trainerin kann aus wichtigem Grunde,
zum Beispiel bei Krankheit, das Training absagen. In diesem Fall wird nach
Rücksprache mit dem/der Coachee ein neuer Termin vereinbart. Die Trainerin haftet
in dem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen per Auto (z. B. Mietwagen),
Bahn oder Flugzeug. Das bereits ausgemachte Training verfällt.

5.     KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT

5.1     Die Trainerin behält sich das Recht vor, den
Vertrag mit dem/der Coachee auch nach Beginn des Trainings aus wichtigem Grund vorzeitig
zu beenden. Liegen die Gründe, die zur Beendigung des Vertrages geführt haben,
in der Sphäre des Coachee, so steht der Trainerin das volle vereinbarte Entgelt
zu. Allenfalls darüberhinausgehende Ansprüche richten sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.

5.2     Die Trainerin ist berechtigt, das
Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. Diesfalls
gebührt der Trainerin neben der getätigten Anzahlung, die im Falle der
Vertragsbeendigung als Aufwandersatz vereinbart gilt, kein zusätzliches
Entgelt.

5.3     Der Rücktritt des/der Coachee von einem
bereits gebuchten Trainings-Paket / die Ausbildung ist nicht möglich. Sollte
sich der/die Coachee entscheiden, nicht alle Sitzungen in Anspruch zu nehmen,
so erlischt damit nicht seine Verpflichtung, das Trainings-Paket / die
Ausbildung in vollem vereinbarten Umfang zu bezahlen.

6.     COPYRIGHT

Angebote, Ausschreibungen, Trainings-
und Beratungskonzepte, persönlich erstellte Dateien, sowie sonstige Unterlagen
sind nach dem Urheberrecht geschützt
. Das Urheberrecht an den
Unterlagen gehört allein der Trainerin.
Alle dem Kunden ausgehändigten oder ihm zugänglich
gemachten Unterlagen, Videos, Audios, PDFs etc. sind ausschließlich für den
persönlichen Gebrauch bestimmt. 
Dem Kunden ist es nicht
gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Trainerin ganz oder
auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

7.     HAFTUNG

7.1     Die Trainerin verpflichtet sich, alle
vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig
durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der
Dienstleistung im Training/ der Ausbildung bzw. bei
Veranstaltungen/Ausbildungen/Workshops udgl. gibt es nicht. Eine Haftung wird
ausgeschlossen.

7.2     Der/Die Coachee bestätigt mit der
Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zu Veranstaltungen, Ausbildungen, Trainings,
Seminaren, Workshops oder Online-Kursen, selbstverantwortlich zu handeln und
die Anbieterin von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der/die Coachee
erkennt an, für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

7.3     Für Schäden an Eigentum und Gesundheit bei
Anfahrt sowie während einer Veranstaltung /Event bzw. während des
Leistungsbezugs wird nicht gehaftet.

8.     VERTRAULICHKEIT

Die Trainerin
verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen
betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Coachee auch
nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten
zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Trainerin, die zum Zwecke der
Trainingstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen
Einsichtnahme Dritter zu schützen.

9.     SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Coachee ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen
sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der
unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

 

 

 

 

10.   ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

10.1   Erfüllungsort ist Wien.

10.2   Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang aus dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichts für den ersten Wiener Gemeindebezirk vereinbart.

10.3   Es gilt das Recht der Republik Österreich
unter Ausschluss der Normen des IPRG sowie des UN-Kaufrechts.

 

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DATUM:

Unterschrift TRAINERIN

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DATUM,
BESTÄTIGT
UND AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN

Unterschrift COACHEE